Die Ausgegrenzten des A-Zugs und das Versprechen der integrativen Schule

Fitzgerald Crain
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In einer konkurrenzgetriebenen Gesell­schaft eine integrative Schule betreiben zu wollen, stösst notgedrungen auf systemi­sche Widersprüche. Eine Analyse des Basler Modells.

Es existiert ein grundlegender Widerspruch in der Bildungspolitik. Auf der einen Seite haben wir das Versprechen einer integrativen Schule. Dem gegenüber steht die praktizierte Exklusion in einer selektiven Schule, wie sie beispielhaft in der baselstädtischen Sekundarschule 1 (7. bis 9. Schuljahr) zum Ausdruck kommt. Diese kennt drei Leistungszüge: einen progymnasialen P-Zug, einen E-Zug für die mittlere Leistungsgruppe sowie den A-Zug, in dem die Leistungsschwächsten unterrichtet werden – jene, die tendenziell eine geringere berufliche Zukunftsperspektive haben und Gefahr laufen, ausgegrenzt und abgehängt zu werden. Exklusion ist kennzeichnend für die postmoderne Gesellschaft. Exklusion ist ein Schlüsselbegriff der modernen Soziologie (z. B. Baumann 2005) – während Inklusion ein Leitbegriff der modernen Pädagogik ist.[i]
 

Auf dem Weg zur integrativen Schule

Erste Sonderschulklassen gab es in Basel-Stadt von 1888 an in Form von Schwerhörigen-, Geistigbehinderten- oder Sehschwachenklassen und als spezielle „Beobachtungsklassen“ für „verhaltensgestörte“ Kinder und Jugendliche. Die Sonderklassen erhielten 1963 ein eigenes Rektorat. Mit der administrativen Aufwertung anerkannte man, dass Schüler und Schülerinnen, die den Unterricht in einem Übermass störten oder die eine schwere Behinderung hatten, in einem geschützten Raum von besonders ausgebildeten Fachpersonen unterrichtet werden sollten. Aber die Haltung der Gesellschaft war keineswegs nur von Fürsorge geprägt. Die Einrichtung von Sonderklassen erlaubte es der „Regelschule“ Kinder loszuwerden, die den Unterricht hemmten, störten oder blockierten. Das System von Regel- und Sonderschule war lange unbestritten, kam jedoch von den 1970er-Jahren an immer stärker unter Druck. Die UNESCO-Weltkonferenz 1994 in Salamanca forderte eine am Inklusionsgedanken ausgerichtete „Pädagogik der Vielfalt“. 2006 wandte sich eine UNO-Konvention gegen die Diskriminierung von Menschen mit einer Behinderung und verlangte, dass allen Menschen die aktive Teilnahme an sämtlichen Lebensbereichen garantiert werden müsse. Die Schweiz ratifizierte die Konvention 2014 und forderte die Kantone auf, die öffentliche Schule als eine grundsätzlich integrative einzurichten. Die integrative Schule ist ein emanzipatorisches Projekt: Alle Kinder und Jugendlichen sollen an ihren individuellen Möglichkeiten gemessen und individuell gefördert werden, so dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Die integrative Schule ist auch ein partizipatives Projekt. Lernen wird als Lernen in Gemeinschaft und für die Gemeinschaft mit anderen verstanden.

 

[i] Unter Inklusion wird hier die vollständige und ausnahmslose Integration im Bildungswesen verstanden, während im Konzept der integrativen Schule auch separate Unterrichtsformen vorgesehen sind, das übergeordnete Ziel jedoch die Inklusion ist.

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