Für eine friedenspolitische Aussenpolitik der Schweiz im Sinne des Völkerrechts

Markus Heiniger
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Die Neutralität gilt viel in der Schweiz. Aussenpolitische Entscheide begründet der Bundesrat traditionellerweise mit der Neutralität, und auch Kritik daran argumentiert mit der Neutralität («Neutralität verletzt, missbraucht für aussenwirtschaftliche Interessen» et cetera). In der aktuellen geopolitischen Situation überzeugt sie als Kompass allerdings weniger. Sie wirkt eher verwirrend. Neutral oder pro Ukraine? wird zum Beispiel gefragt, nicht nur aus der EU oder von den USA, sondern auch in der Schweiz. Ein Blick zurück auf 200 Jahre Neutralität.

Die Schweiz war nicht immer neutral. Im 17. Jahrhundert, nach der Katastrophe des Dreissigjährigen Kriegs, kam die Neutralität als Positionierung für kleine und Mittelmächte auf, unter anderem auch bei der Schweiz (Maissen 2010, 128). Die Neutralität der Schweiz im engeren Sinn wurde 1815 auf dem Wiener Kongress als «immerwährende Neutralität» festgehalten. Den damaligen Grossmächten, insbesondere Frankreich und Österreich-Ungarn, war es recht, eine Pufferzone zwischen sich zu haben. Für die Schweiz verkleinerte sie die Gefahr, in einen europäischen Krieg hineingezogen zu werden, und sie war eine aussenpolitische Orientierung, auf die sich die konservativen und die republikanischen Kantone einigen konnten.

Neutralität bedeutet rechtlich, kurz gesagt, keine Teilnahme an Kriegen zwischen anderen Staaten und keine Unterstützung einer kriegsführenden Partei mit Waffen (aus staatlicher Produktion) und Truppen. So wurde

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