Wem der Text gehört
Vor noch nicht allzu langer Zeit stellte das Buch europaweit eine durch gesetzliche Eingriffe geschützte Ware dar. Unter anderem legte die – in der Schweiz 2007 abgeschaffte – Buchpreisbindung den Preis eines Buches fest, der von den Buchhandlungen weder über- noch unterschritten werden durfte. Begründet wurde diese Regulation des Marktes damit, dass das Buch ein «nationales Kulturgut» sei (Schönstedt/Breyer/Mayländer 2010, 44). Der gebundene Buchpreis geriet jedoch unter Druck, als der EU-Binnenmarkt entstand, der Wettbewerbsbeschränkungen für den Handel zwischen Mitgliedsstaaten untersagt (e b d . ). Zusammen mit dem Internetbuch-handel setzte dies der Buchbranche massiv zu. Die in den europäischen Ländern unterschiedlich angepassten rechtlichen Grundlagen des Buchhandels werden im vorliegenden Artikel nicht im Einzelnen in den Blick genommen. Sie dienen aber als einleitendes Beispiel für die grossen strukturellen Veränderungen, unter denen Bücher geschrieben wurden und werden. Im Zentrum des vorliegenden Artikels stehen Arbeitsbedingungen und ökonomische Konzentrationsprozesse im literarisch-künstlerischen Feld sowie die von linken Autor*innen aufgeworfene Frage, in welchem Verhältnis individuelle Autorschaft und kollektive Arbeitsformen – nicht zuletzt unter digitalen Vorzeichen – stehen.
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