Wem der Text gehört

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Vor noch nicht allzu langer Zeit stellte das Buch europaweit eine durch gesetzliche Eingriffe geschützte Ware dar. Unter anderem legte die – in der Schweiz 2007 abgeschaffte – Buchpreisbindung den Preis eines Buches fest, der  von  den  Buchhandlungen  weder  über-  noch  unterschritten  werden  durfte. Begründet wurde diese Regulation des Marktes damit, dass das Buch ein «nationales Kulturgut» sei (Schönstedt/Breyer/Mayländer 2010, 44). Der gebundene  Buchpreis  geriet  jedoch  unter  Druck,  als  der  EU-Binnenmarkt  entstand,  der  Wettbewerbsbeschränkungen  für  den  Handel  zwischen  Mitgliedsstaaten  untersagt  (e b d . ).  Zusammen  mit  dem  Internetbuch-handel  setzte dies der Buchbranche massiv zu. Die in den europäischen Ländern unterschiedlich angepassten rechtlichen Grundlagen des Buchhandels werden im vorliegenden Artikel nicht im Einzelnen in den Blick genommen. Sie dienen aber als einleitendes Beispiel für die grossen strukturellen Veränderungen, unter denen Bücher geschrieben wurden und werden. Im Zentrum des vorliegenden Artikels stehen Arbeitsbedingungen und ökonomische Konzentrationsprozesse im literarisch-künstlerischen Feld sowie die von linken Autor*innen aufgeworfene Frage,  in welchem  Verhältnis  individuelle  Autorschaft  und  kollektive  Arbeitsformen – nicht zuletzt unter digitalen Vorzeichen – stehen.

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