Wer vor Alkohol geschützt werden soll

Mira Liepold
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Wie Verdrängungspolitiken soziale Ungleichheit im öffentlichen Raum verstärken


In mehreren europäischen Städten wurden bereits Alkoholkonsumverbote eingeführt, unter anderem am Hauptbahnhof in München, am Amalie-Dietrich-Platz in Dresden oder im gesamten Stadtgebiet von Chur in der Schweiz. Auch in Wien wurde im April 2018 das erste Alkoholkonsumverbot eingeführt. Alkoholkonsumverbote finden sich in der Regel an Orten sichtbar gewordener Devianz (Benkel 2010, 7) und zielen auf die Befriedung der dort vorherrschenden, angeblich bedrohlichen Zustände. Bevor auf das in Österreich intensiv diskutierte Beispiel des Verbots von Alkoholkonsum am Wiener Praterstern eingegangen wird, soll dem vorliegenden Artikel eine theoretische Überlegung zum öffentlichen Raum vorangestellt werden.

Orte sichtbar gewordener Devianz

Öffentliche Räume werden als Sozialräume gesellschaftlich gestaltet. Diesem Verständnis nach werden Räume nicht als Container, sondern als sozial produzierbar verstanden. Sie sind nicht natur- oder gottgegebene Gebilde, die unabhängig von menschlichem Handeln existieren. Im Sinne Bourdieus bedeutet das, dass sich AkteurInnen an unterschiedlichen Positionen im sozialen Raum befinden, was sich in ihren Handlungsoptionen widerspiegelt (Kessel / Reutlinger 2010, 25f.). Die Positionen im Räumlichen entsprechen jenen im Gesellschaftlichen: Marginalisierte werden in der Regel auch räumlich exkludiert.

Räume sind also Abbild gesellschaftlicher Verhältnisse. Der Sozialraum ist demnach nicht herrschaftsfrei, sondern unterliegt gesellschaftlichen Ordnungssystemen. Unter anderem sind das kollektive Vorstellungen von Sicherheit und Unsicherheit und damit zusammenhängende sicherheitspolitische Interventionen. Sicherheitspolitische Interventionen im öffentlichen sozialen Raum können personenbezogen, beispielsweise in Form polizeilichen Handelns, sein. Sie können aber auch über technische Mittel wie Überwachungskameras stattfinden oder die räumliche Gestaltung in Form von Hausordnungen oder baulichen Massnahmen bedeuten. Letzteres stellt den Versuch dar, über eine gewisse Distanz Ordnung im öffentlichen Raum zu schaffen. Oft kommen diese Interventionsformen nicht unabhängig voneinander, sondern in Kombination vor.